Immobilienbewertung Damrath
 
Freitag, 19. April 2024
Qualitätssicherung


Die Berufsbezeichnung "Sachverständiger" und "Gutachter" sind gesetzlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für jeden Gutachten-Auftraggeber, die Qualifikation und die Qualitätssicherung "seines" Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.

Nach einem ca. 2 jährigen nebenberuflichen Aufbaustudium bei dem bundesweit renommierten Ausbildungsinstitut, der WertermittlungsForum Akademie, habe ich im Jahre 1999 die Abschlussprüfung zum „Sachverständigen (WF) für Grundstücksbewertung“ absolviert.

Die WF geprüften Sachverständigen müssen regelmäßig ihre persönliche Eignung nachweisen. Zudem unterliegen diese Sachverständige einer ständigen Überwachung (jährliche stichprobenhafte Kontrolle von Arbeitsproben) und sind zu einer regelmäßigen Weiterbildung, Qualitätssicherung und hinreichender Haftpflichtversicherung verpflichtet. Das rechts dargestellte WF-Logo (WF-wertermittlungsForum; Hacken = Überwachung) garantiert Ihnen eine gesicherte Gutachtenqualität.
 

 
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