Immobilienbewertung Damrath
 
Freitag, 19. April 2024
Bewertung


Bewertung
 
Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag), im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
 
Der deutsche Immobilienmarkt ist in den letzten Jahren deutlich differenzierter geworden und hat an Dynamik zugenommen. Wechselnde Rahmenbedingungen und eine sich verstärkende Internationalisierung verlangen in jedem Marktsegment eine ständige und intensive Beobachtung aller wertbeeinflussenden Determinanten.
 
Auch im Bereich der Verkehrswertermittlung hat sich das Problembewusstsein in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet, demzufolge sind die Anforderungen an marktgerechte Immobilienbewertungen deutlich gestiegen.
 
Nur eine umfassende und fundierte Sachverständigenausbildung, permanente Fortbildung und Erweiterung des eigenen Wissenstandes sowie ständige Marktbeobachtung gewährleisten, dass Verkehrswertgutachten ihren Sinn erfüllen, nämlich den marktgerechten Wert eines Grundstück zum Wertermittlungsstichtag rechtssicher wiederzugeben.
 
 
Vorrangig erstelle ich Gutachten, in denen der Verkehrswert ermittelt wird für:
 
unbebaute Grundstücke
 
bebaute Grundstücke

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Erbbaurechte
  • Gewerbeimmobilien

Rechte und Belastungen an Grundstücken

  • Wohnungs- und Nießbrauchrechte
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Altenteilsregelungen mit /ohne Pflegeverpflichtungen
  • Verrentung von Kaufpreisen
  • Entschädigungen im Rahmen städtebaulicher Programme

Wertermittlung für Aufgaben im Rahmen des Vollzuges des Baugesetzbuches (Bodenordnungsverfahren, Städtebauliche Sanierung, Enteignung) und Wertermittlungen für spezielle Immobilien runden meinen Wirkungskreis ab.
 
Gutachten können Ihnen helfen bei:

  • Kauf oder Verkauf eines Grundstückes
  • Scheidung (z.B. Zugewinnausgleich)
  • Beleihung(swertermittlung)
  • Versicherung(swertermittlung)
  • Erbauseinandersetzung
  • Vermögensaufstellung
  • Enteignungs- / Entschädigungsverfahren
  • Zwangsversteigerungen
  • Steuerliche Anlässe (Entnahme, Erbschaftssteuer etc.)
  • Erbbauzinsanpassungen
  • Gegengutachten / Gutachtenüberprüfung
  • Entscheidungen in Kapitalanlagen
 
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